LegalEnglish online consultancy

 

ist ein erfahrener Anbieter von professionellen Dienstleistungen.

Das Portfolio umfasst Verhandlungsmediation, Rechtsübersetzung, Lektorat, Legal Research und Legal Contenterstellung.

 

Zudem werden per Videokonferenz für Unternehmen und Kanzleien Fachsprachkurse und Workshops angeboten.

Die Kurse werden von einer qualifizierten, muttersprachlichen Dozentin (lawyer-linguist) durchgeführt.

 

Das Lerntempo wird dabei stets an die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst. Eine Kombination von Einzel- und Kleingruppenunterricht oder Fachenglisch und General English ist jederzeit möglich.

 

Die Unterrichtsinhalte werden stets individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt. Außerdem können die Unterrichtszeiten flexibel vereinbart werden. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass ein Premium-Service angeboten wird.

 

 

 

 

'English is here to stay'

 

 

Die Beherrschung der englischen Sprache ist für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn heute unerlässlich. Der Kontakt zu ausländischen Partnern ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltags.


Englisch ist die Muttersprache von mehr als 500 Millionen Menschen und wird von über 800 Millionen Menschen als erste Fremdsprache erlernt. Auch innerhalb der Europäischen Union ist Englisch die meistgesprochene Sprache (51 %).

Darüber hinaus unterliegt weltweit mittlerweile jeder vierte Mensch dem englischen Recht.

Die Rechtsgrundprinzipien des englischen Rechts sind bis dato in den Commonwealth-Staaten maßgeblich.

Diese weisen erhebliche Unterschiede zu den kontinentalen Rechtssystemen auf.


Gute Kenntnisse der englischen juristischen Fachtermini sowie ein Grundverständnis des angelsächsischen bzw. US-amerikanischen Rechtssystems sind daher für den international tätigen Juristen bzw. Wirtschaftsjuristen unerlässlich.

 

Des Weiteren gewinnen EU-Regulierungen nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, sondern auch in der Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Heutzutage werden auf EU-Ebene nahezu alle Dokumente und Gesetzesentwürfe in englischer Sprache verfasst.

Der sichere Umgang mit englischsprachigen Texten ist von großer Bedeutung, da ungenaue Übersetzungen zu Missverständnissen und Rechtsirrtümern führen können.

 

 

Die erforderlichen Sprachkenntnisse und Kompetenzen eines international tätigen Juristen unterscheiden sich daher deutlich von den Kenntnissen, die für eine leitende Position in einem Unternehmen erforderlich sind.

Im Rahmen eines Fachsprachentrainings werden die für die Tätigkeit als internationaler Jurist erforderlichen Fähigkeiten vermittelt.

 

 

Die Bundesregierung strebt eine Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit u. a. durch die Einrichtung von Commercial Courts an. Bereits im Jahr 2014 hatte Deutschland einen Gesetzentwurf zur Einrichtung von Kammern für Handelssachen in englischer Sprache vorgelegt.

Im Jahr 2023 wurde ein weiterer Gesetzesentwurf verabschiedet. Die Einrichtung dieser Kammern erfolgt bei ausgewählten Landgerichten. In Bonn, Köln, Hamburg und Frankfurt besteht diese Möglichkeit bereits. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Länder die Befugnis erhalten, einen Commercial Court an einem Oberlandesgericht einzurichten.

Des Weiteren ist vorgesehen, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass schiedsgerichtliche Verfahren vor den Commercial Courts im Einverständnis der Parteien vollständig in englischer Sprache durchgeführt werden können.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Deutschland als Gerichtsstandort attraktiver zu machen. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass zeit- und kostenintensive Übersetzungen von Dokumenten und Schriftsätzen entfallen.

 

Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU ist die Vollstreckung britischer Urteile in der EU erschwert. Dies bietet die Chance, Deutschland, das für seine Rechtssicherheit durch ein umfassendes kodifiziertes Recht bekannt ist, als Drehscheibe für internationale Handelsstreitigkeiten zu etablieren.

Die Einführung der Option englischsprachig geführter Wirtschaftsprozesse vor spezialisierten deutschen Gerichten wird angesichts globaler Lieferketten und internationaler Wirtschaftsverflechtungen als dringend erforderlich angesehen, um den deutschen Justizstandort zu stärken.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nicht nur der Kammervorsitzende, sondern auch die am Verfahren beteiligten Beisitzer über Kenntnisse der englischen Sprache verfügen und in der Lage sind, deutsches Recht in englischer Sprache zu erläutern.

Die Anwendung deutschen Rechts und deutscher Gerichtsbarkeit in Deutschland ist nur dann durchführbar und gewinnbringend, wenn alle Beteiligten in der Lage sind, in englischer Sprache zu verhandeln.

Die Teilnahme an einem allgemeinen Englischkurs oder das Beherrschen weniger Englischkenntnisse reichen nicht aus, um auf dem internationalen Parkett effektiv zu kommunizieren.

Um in einem beruflichen oder akademischen Umfeld fließend und präzise kommunizieren zu können, ist ein umfassendes Verständnis der englischen Sprache erforderlich, das über die Grundkenntnisse der Grammatik und des Wortschatzes hinausgeht.

Die englische Sprache erfordert ein differenziertes Verständnis von Tonfall, Diktion und kulturellem Kontext sowie die Fähigkeit, komplexe Ideen und Konzepte klar und präzise zu vermitteln.

 

 

Kurzum: Eine auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des internationalen Umfelds zugeschnittene Sprachausbildung ist von entscheidender Bedeutung.


Die englische Sprache wird auch nach dem Brexit keineswegs an Bedeutung verlieren, sondern eher noch an Bedeutung gewinnen. Folglich wird die Nachfrage nach Englischkenntnissen weiter zunehmen.

Englisch ist im internationalen Kontext ein unverzichtbares Kommunikationsmittel.

 

Die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung führen zu einer weiterhin hohen Bedeutung der englischen Sprache als Basis der Kommunikation.

LegalEnglish online consultancy trägt dieser Entwicklung Rechnung und bietet allen, die ihr Fachenglisch bequem und effizient per Telefon oder Videokonferenz (via Skype oder WebEx) verbessern möchten, ein spezielles Training an.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen und/oder viel beschäftigte Juristen (d. h. Richter, Anwälte etc.), Politiker, Finanziers, Underwriter und Führungskräfte mit knappen Zeitressourcen oder für unregelmäßige Teilnehmer.


Das Ziel des Trainings ist es, den Teilnehmern den Umgang mit der englischen Rechtssprache zu erleichtern.

Denn Missverständnisse und terminologische Fehler können zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.

Die Kurse vermitteln daher englische Rechtsbegriffe und nicht englisches Recht.

Der Fokus liegt dabei auf der Erläuterung des deutschen Rechts in englischer Sprache unter Verwendung der korrekten englischen Rechtssprache.

Nach Absprache und Bedarf werden auch spezielle Rechtsgebiete angeboten:

 

  • Legal Communication Skills
  • Grundlegende Rechts- , Versicherungs-, Bank- und Finanzterminologie
  • Besonderheiten des angelsächsischen/US-amerikanischen Rechtssystems
  • Grundlagen des Vertragsrechts und der Vertragsterminologie
  • Vertragsgestaltung im internationalen Handelsrecht
  • Verfahrensterminologie
  • Verhandlungssicheres Englisch
  • Schriftverkehr
  • Präsentationen

 

 

 

 

 

Die angebotenen Dienstleistungen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen auch keine Rechtsberatung.

 


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