LegalEnglish online consultancy

 

ist ein seriöser und erfahrener Anbieter von professionellen Dienstleistungen. Neben Verhandlungsmediation, Rechtsübersetzung und Lektorat wird auch ein professionelles und individuelles Fachsprachtraining (CLIL - content language integrated learning) in Köln sowie per Videokonferenz für Unternehmen und Kanzleien angeboten. Die Fachsprachkurse sowie Workshops werden von einer qualifizierten muttersprachlichen Dozentin (lawyer-linguist) duchgeführt. Dabei wird das Lerntempo an das der Teilnehmenden angepasst. Eine Kombination von Einzel- und Kleingruppenunterricht oder Fachenglisch und General English ist jederzeit möglich. Die Unterrichtsinhalte werden stets individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt. Außerdem können die Unterrichtszeiten flexibel vereinbart werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Es wird ein Premium-Service angeboten.

 

 

 

'English is here to stay'

 

 

Ohne Englisch geht es heute im Berufsleben kaum noch. Der Kontakt zu ausländischen Partnern gehört zum Arbeitsalltag.

 

Englisch ist die Muttersprache von mehr als 500 Millionen Menschen und mehr als 800 Millionen Menschen lernen Englisch als erste Fremdsprache. Auch in der Europäischen Union ist Englisch die meistgesprochene Sprache (51 %).

Darüber hinaus unterliegt weltweit mittlerweile jeder vierte Mensch dem englischen Recht. Die Commonwealth-Staaten folgen bis dato den Rechtsgrundprinzipien des englischen Rechts. Diese unterscheiden sich erheblich von den kontinentalen Rechtssystemen.

 

Gute Kenntnisse der englischen juristischen Fachtermini sowie ein Grundverständnis des angelsächsischen bzw. US-amerikanischen Rechtssystems sind daher für den international tätigen Juristen bzw. Wirtschaftsjuristen unerlässlich.
 

Hinzu kommt, dass EU-Regulierungen nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, sondern auch in der Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Heutzutage werden auf EU Ebene fast alle Dokumente und Gesetzesentwürfe auf Englisch verfasst. Dadurch ist der sichere Umgang mit englischsprachigen Texten enorm wichtig geworden, da ungenaue Übersetzungen zu Missverständnissen und mithin zu Rechtsirrtümern führen können. Die benötigten Sprachkenntnisse und Kompetenzen eines international agierenden Juristen unterscheiden sich daher deutlich vom klassischen Business English eines leitenden Angestellten, da hier andere Fähigkeiten angesprochen werden müssen, die im Rahmen eines Fachsprachbeintrainings abgedeckt werden.

 

 

 

Die Bundesregierung will u. a. durch Commercial Courts die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit stärken. Deutschland hatte bereits 2014 einen Gesetzentwurf zur Einrichtung von Kammern für Handelssachen in englischer Sprache vorgelegt. Ein weiterer Gesetzesentwurf wurde 2023 verabschiedet. Diese Kammern werden bei ausgewählten Landgerichten eingerichtet. In Bonn, Köln, Hamburg und Frankfurt ist dies schon möglich. Ländern soll auch die Befugnis eingeräumt werden, einen Commercial Court an einem Oberlandesgericht einzurichten. Zudem sollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, diese schiedsgerichtlichen Verfahren vor den Commercial Courts im Einverständnis der Parteien vollständig in englischer Sprache zu führen. Dieser Schritt soll Deutschland als Gerichtsstandort attraktiver machen, da zeit- und kostenintensive Übersetzungen von Dokumenten und Schriftsätzen entfallen.

 

Durch den Brexit ist die Vollstreckung britischer Urteile in der EU erschwert. Dies ist die Gelegenheit, Deutschland, das für seine Rechtssicherheit durch ein umfassendes kodifiziertes Recht bekannt ist, als Drehscheibe für internationale Handelsstreitigkeiten zu etablieren. Die Einführung der Option englischsprachig geführter Wirtschaftsprozesse vor spezialisierten deutschen Gerichten wird angesichts globaler Lieferketten und internationaler Wirtschaftsverflechtungen zur Stärkung des deutschen Justizstandortes als dringend erforderlich angesehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nicht nur der Kammervorsitzende, sondern auch die am Verfahren beteiligten Beisitzer die englische Sprache beherrschen und in der Lage sein, deutsches Recht in englischer Sprache zu erläutern. Die Anwendung deutschen Rechts und deutscher Gerichtsbarkeit in Deutschland ist nur dann durchführbar und gewinnbringend, wenn alle Beteiligten in der Lage sind, in englischer Sprache zu verhandeln.

Rudimentäre Englischkenntnisse oder die Teilnahme an einem herkömmlichen allgemeinen Englischkurs können sich als unzureichend erweisen, um auf dem internationalen Parkett effektiv zu kommunizieren. Um in einem beruflichen oder akademischen Umfeld fließend und präzise kommunizieren zu können, muss man über ein umfassendes Verständnis der englischen Sprache verfügen, das über die Grundkenntnisse der Grammatik und des Wortschatzes hinausgeht. Die Beherrschung der englischen Sprache erfordert ein differenziertes Verständnis von Tonfall, Diktion und kulturellem Kontext sowie die Fähigkeit, komplexe Ideen und Konzepte mit Klarheit und Präzision zu vermitteln.

 

Kurzum, es ist von entscheidender Bedeutung, in eine Sprachausbildung zu investieren, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des internationalen Umfelds zugeschnitten ist.


Die englische Sprache wird also auch nach dem Brexit keineswegs an Bedeutung verlieren, sondern eher noch an Bedeutung gewinnen. Die Nachfrage nach Englischkenntnissen wird daher weiter steigen. Im internationalen Kontext ist Englisch einfach unverzichtbar. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sowie der Globalisierung bleibt die englische Sprache die Basis der Kommunikation.

 

LegalEnglish online consultancy

möchte dieser Entwicklung Rechnung tragen und bietet allen, die ihr Fachenglisch bequem und effizient per Telefon oder Videokonferenz (via Skype oder WebEx) verbessern möchten, ein spezielles Training an. Ideal z.B. für Unternehmen und/oder viel beschäftigte Juristen (d.h. Richter, Anwälte etc.), Politiker, Finanziers, Underwriter und Führungskräfte mit knappen Zeitressourcen oder für unregelmäßige Teilnehmer.


Ziel ist es, den Kursteilnehmern den Umgang mit der englischen Rechtssprache zu erleichtern.

Denn Missverständnisse und terminologische Fehler können zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.


Daher werden in den Kursen englische Rechtsbegriffe und nicht englisches Recht vermittelt. Die Kurse konzentrieren sich insbesondere auf die Erläuterung des deutschen Rechts in englischer Sprache unter Verwendung der korrekten englischen Rechtssprache.

 

Nach Absprache und Bedarf werden auch spezielle Rechtsgebiete angeboten:

 

  • Legal Communication Skills
  • Grundlegende Rechts- , Versicherungs-, Bank- und Finanzterminologie
  • Besonderheiten des angelsächsischen/US-amerikanischen Rechtssystems
  • Grundlagen des Vertragsrechts und der Vertragsterminologie
  • Vertragsgestaltung im internationalen Handelsrecht
  • Verfahrensterminologie
  • Verhandlungssicheres Englisch
  • Schriftverkehr
  • Präsentationen

 

 

 

 

 

Die angebotenen Dienstleistungen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen auch keine Rechtsberatung.

 


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