http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2014/0093_2D14B.pdf
Deutsche sprechen schlecht Englisch
Die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland spricht nur mangelhaft Englisch. 65,5 Prozent der Beschäftigten geben an, nur über geringe Kenntnisse zu verfügen. Das hat eine Studie der Gesellschaft für
Konsumforschung und des Sprachkursanbieters Wall Street English festgestellt. Befragt wurden Arbeitnehmer, die Englisch für ihre Tätigkeit benötigen.
Bei den Arbeitnehmern im Alter zwischen 30 und 49 Jahren sind die Kenntnisse weniger gut als bei den Jüngeren: Von den Berufstätigen über 30 gab fast jeder Dritte an, nur schlecht Englisch zu
sprechen. Viele vermeiden es deshalb, im Job Englisch zu sprechen, und schicken Kollegen mit besseren Sprachkenntnissen vor. Nicht wenige schämen sich für ihre schlechten Fremdsprachenkenntnisse.
Dabei ist genau dieses Verhalten falsch, denn mit der Übung und den Gelegenheiten verbessern sich auch die Sprachkenntnisse.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-06/studie-englisch-kenntnisse-berufstaetige
18.06.2013
Although the English language plays a central role in today's international business environment, workers in many countries are still struggling with basic communication skills, according to a new
report.
http://www.euractiv.com
19.11.2012
Prozesse künftig auch in Englisch
13.01.2010
Prozesse dürfen in Köln, Bonn und Aachen künftig auch in Englisch geführt werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat eine Neuregelung geschaffen, wonach Prozessparteien auf Wunsch in englischer Sprache vor Gericht verhandeln können. Dazu wurden an den Landgerichten Köln, Bonn
und Aachen spezielle Kammern und ein Senat eingerichtet. (dpa)
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27.10.2008
Bündnis für das deutsche Recht
In Zeiten der Globalisierung steht auch das Recht im Wettbewerb. Angelsächsisches Common Law und kontinentaleuropäisches Kodifikationsrecht konkurrieren heute
miteinander. Deutschland muss sich in diesem Wettbewerb noch stärker engagieren, denn die Verbreitung unserer Rechtsordnung ist weit mehr als ein Wissenschafts- und
Kulturaustausch. Sie erleichtert auch die internationalen Aktivitäten deutscher Unternehmen, bietet deutschen Anwaltskanzleien neue Perspektiven und erhöht die
Bereitschaft ausländischer Unternehmen, in einem Land mit vertrauter Rechtsordnung zu investieren.
Gemeinsam setzen sich die Akteure des Bündnisses für die Verbreitung des deutschen Rechts im Ausland ein. Sie werden ihre Anstrengungen vertiefen und stärker koordinieren,
die Präsentation des deutschen Rechts im Ausland verbessern und den Zugang zu deutschen Rechtstexten in Fremdsprachen erleichtern. Das Bundesjustizministerium hat bereits
2009 einen wichtigen Schritt getan: Die Mittel für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit sind um gut 50 % erhöht worden.
Quelle: BMJ