In Zeiten der Globalisierung steht auch das Recht im Wettbewerb. Angelsächsisches Common Law und kontinentaleuropäisches Kodifikationsrecht konkurrieren heute miteinander. Deutschland muss sich in diesem Wettbewerb noch stärker engagieren, denn die Verbreitung unserer Rechtsordnung ist weit mehr als ein Wissenschafts- und Kulturaustausch. Sie erleichtert auch die internationalen Aktivitäten deutscher Unternehmen, bietet deutschen Anwaltskanzleien neue Perspektiven und erhöht die Bereitschaft ausländischer Unternehmen, in einem Land mit vertrauter Rechtsordnung zu investieren.
Gemeinsam setzen sich die Akteure des Bündnisses für die Verbreitung des deutschen Rechts im Ausland ein. Sie werden ihre Anstrengungen vertiefen und stärker koordinieren, die Präsentation des deutschen Rechts im Ausland verbessern und den Zugang zu deutschen Rechtstexten in Fremdsprachen erleichtern. Das Bundesjustizministerium hat bereits 2009 einen wichtigen Schritt getan: Die Mittel für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit sind um gut 50 % erhöht worden.
Quelle: BMJ
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